Diese Belehrung ist ein Auszug aus der Informationspflichten
Verordnung Stand August 2002
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die
Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
BOS FRANKEN SECURITY GmbH
SECURITY
& TECHNICAL EQUIPMENT
O’Brien Straße 10, 91126 Schwabach
Widerrufsfolgen
Im Falle eines
wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies
nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung --
wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht
wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen & nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Sie können die
erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch
Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der
Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei
sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in
Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In
jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung
oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
BOS FRANKEN SECURITY GmbH
SECURITY & TECHNICAL EQUIPMENT
O’Brien Straße 10, 91126
Schwabach
Rückgabefolgen
Im Falle einer
wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer
Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht,
wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im
Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht
wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt.